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30.03.2010
Vorträge, Diskussionen & Coffee-Talks auf der „freispiel 2010“

Inmitten der Baumaschinen, Klima- und Heizungstechnik, die das Bild der bautec prägen, bot die Sonderausstellung „freispiel Berlin“  als grüne Insel  vom 16. bis 20. Februar einen Blick in die Branche. Nach dem Debüt dieser Sonderschau in 2008 hatte sich die Messe Berlin in diesem Jahr mit dem Bundesverband für Freiraumgestaltung (BFG) und dem Deutschen Kinderhilfswerk zwei Partner gesucht, um zusätzlich zu der Ausstellung durch ein umfangreiches Rahmenpro- gramm mit Impulsvorträgen, Gesprächen sowie Podiumsdiskussionen inhaltliche Akzente zu setzen. Für den BFG und das Deutsche Kinderhilfswerk war dies der Auftakt zu einer engeren Kooperation, denn auch zukünftig werden gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen geplant.

Widersprüche auflösen
Die erste größere Veranstaltung am 17. Februar schlug einen Bogen zwischen Schwerpunktthemen der beiden Organisatoren:  „Sicherheit auf Spielplätzen versus Kinderrecht auf freies Spiel“ war der Titel einer Diskussionsrunde, die sehr großes Interesse beim Publikum fand. Unter der Leitung von Benno Schäfer, Vorsitzender des BFG, stellten Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller, Spielplatz- planer Günter Beltzig, Landschaftsarchitekt Dirk Schellhorn, Annette Kuhlig von der Unfallkasse Berlin sowie Dr. Regina von der Haar als kommunale Expertin der Spielraumplanung ihre Positionen und Überlegungen vor. Was zunächs als deutlicher Widerspruch erschien, verlor bei näherer Betrachtung vieles von dem angenommenen Konfliktpotential. Einig war man sich sehr schnell darüber, dass Kinder freies Spiel für ihre Entwicklung brauchen und dass die verschiedenen Spielorte in den Städten immer auch Lernorte sind. Unterschiedlich wurde die Frage der Sicherheit im Stadtraum bewertet. Wie verhält es sich mit Denkmälern, auf denen in vielen Städten Kinder klettern und spielen, ohne dass es Fallschutz gibt? Kann man Spielräume schaffen, die trotz der geltenden Normen Risikoerfahrungen zulassen? Es zeigte sich, dass Experten aus der Praxis die geltenden Normen zwar grundsätzlich positiv bewerten, aber in der Auslegung oft zu wenig Kreativität sehen.  Auch juristisch betrachtet sind die Normen nicht das Maß aller Dinge, erläuterte Michael Winkelmüller vom BFG: „Das Gesetz formuliert nur einen sehr allgemeinen Maßstab: Spielplätze müssen ‚sicher’ sein. Rechtlich ist dieser Standard erfüllt, wenn der Spielplatz der Norm, also der DIN EN 1176/77 entspricht.“ Aber die Hersteller und Kommunen dürfen Spielplätze auch anders errichten und betreiben – nur müssen sie dann nachweisen, dass der gesetzliche Sicherheitsstandard auch mit der abweichenden Bauweise sichergestellt ist. In diesem Fall ist es daher äußerst ratsam, das Spielkonzept vorab abzustimmen und nachvollziehbar zu dokumentieren, um im Fall eines Unfalls abgesichert zu sein. Viel Gesprächsbedarf gab es beim Publikum in Fragen der Planung und Unterhaltung naturnaher Spielräume, Beteiligungsverfahren mit Kindern und zu der Etablierung unterschiedlicher Spielraumkonzepte wie Wasserstationen an Bächen.

Viel Streit um Kinderlärm in den Kommunen
Am Donnerstag stand das Thema „Kinderlärm als Investitions- hemmnis“ auf dem Programm. Die überraschenden Resultate der BFG-Umfrage 2009 waren der Ausgangspunkt eines Fachgesprächs zu diesem Thema. Mehr als die Hälfte von 50 befragten Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern hatten bei der Umfrage die Streitigkeiten mit Anwohnern als Hemmnisse beim Bau von Spielplätzen für Kinder und Jugendliche genannt. Die Kommunen stehen vor Konflikten mit Anwohnern, die zum Beispiele Spielgeräte demontieren, den Zugang eigenmächtig durch angebrachte Schlösser auf wenige Stunden begrenzen oder ihrem Ärger durch massive Proteste Luft machen. Das Thema hatte zudem einen aktuellen Bezug, denn am 17. Februar, genau einen Tag vor der Veranstaltung, war in Berlin eine Änderung des Landesimmissions- schutzgesetzes in Kraft getreten. Als erstes Bundesland hat Berlin damit Kinderlärm gegenüber anderen Lärmquellen privilegiert. Deshalb durfte in der Diskussionsrunde Dr. Holger Thärichen, SPD-Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, nicht fehlen, denn er hatte diesen Gesetzesvorschlag eingereicht. Außerdem waren der Anwalt Dr. Torsten Eberhard, Holger Hofmann als Referent für Spielraumplanung des deutschen Kinderhilfswerks und Martin Fleischhauer vom  Kinder und Jugendbüro der Stadt Wolfsburg eingeladen.Der auf Umwelt- und Bauplanungsrecht spezialisierte Torsten Eberhard erklärte, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG ein klares Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten von Kinderspielplätzen gilt, so dass sie in allen Baugebieten grundsätzlich zulässig sind. Nur aufgrund besonders außerge- wöhnlicher Umstände im konkreten Einzelfall kommt ein Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme überhaupt in Betracht. Trotz dieser rechtlich klaren Ausgangslage gibt es jedoch häufig Anwohnerproteste und –klagen gegen Spielplätze.

Kinderlärm gehört zum Leben
Dass immer mehr Menschen immer weniger Verständnis für spielende Kinder aufbringen, war der Ausgangspunkt der Gesetzesänderung in Berlin. „Wir wollen durch die Gesetzesänderung klarstellen, dass Kinderlärm als sozial adäquate Lebensäußerung zum Leben eines Kindes gehört und deshalb von der Gesellschaft toleriert werden muss. Kitas, Kinderspielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht aus dem Wohnumfeld an den Stadtrand gedrängt werden, denn sie gehören dorthin, wo Familien mit Kindern leben.“ Holger Thärichen äußerte sich gespannt darauf, welche Wirkung die Gesetzesänderung auf die künftige Rechtsprechung haben wird, wenn es zum Beispiel wegen Kinderlärm zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern kommt. Dass endlich ein Bundesland konkrete Maßnahmen ergriffen hat und ein deutliches Signal für mehr Kinderfreundlichkeit gesetzt hat, bewertete Holger Hofmann ausgesprochen positiv und als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. „Das Deutsche Kinderhilfswerk wird sich für eine Privilegierung lautstarken Spiels in weiteren Landesgesetzen einsetzen sowie eine Veränderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz anregen, mit der spielende Kinder nicht länger als Immissionsquelle im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.“

Beteiligung schafft Akzeptanz
„Ich arbeite in einem Kinder- und Jugendbüro und würde mir wünschen, dass ich weniger mit Erwachsenen zu tun hätte, die sich über Kinderlärm beschweren, sondern viel mehr mit Kindern, die ihre Rechte auf interessante Spielräume einfordern.“ Martin Fleischhauer berichtete aus Wolfsburg, welche Konflikte immer wieder auftreten und welche Lösungsmodelle man in der Stadt gefunden hat, um Eskalationen zu vermeiden. Weil es für Kommunen ein besonders kritisches Thema ist, wurde intensiv über Modelle für Bolzplätze, Skateanlagen und ähnlichen Einrichtungen diskutiert, denn hier kommt es bei einer angrenzenden Wohnbebauung recht häufig zu Nutzungskonflikten. Patentrezepte gibt es natürlich nicht, doch konnte an verschiedenen Best-Practice-Beispielen aus den Kommunen gezeigt werden, dass die Beteiligung der Anwohner bei der Planung sowie enge Kommunikation aktuell die besten Mittel sind, um Konflikte zu vermeiden. Dann können auch positive Signale gesetzt werden, dass immer weniger Jugendliche von der wachsenden Zahl älterer Menschen nicht nur als rotes Tuch wahrgenommen werden. In Hamburg wurde zuletzt eine Skateanlage geplant – mit ausdrücklicher Zustimmung unweit eines Altenheims. Dort versteht man die Skater als Attraktion und nicht primär als Lärmquelle.

Informationen – kompakt und persönlich

Neben diesen zwei größeren Veranstaltungen rund um das Thema „Spielräume für Kinder“ stellten verschiedene Referenten auf Einladung des Deutschen Kinderhilfswerks in den Coffeetalks in kurzen Impulsvorträgen ihre Thesen vor und traten mit den Teilnehmern in interessante Gespräche. Angefangen von der Spielleitplanung über barrierefrei gestaltete  Freiräume, Schulgeländegestaltung bis hin zu Gesprächen über das Recht auf Spiel oder Risikoerfahrungen – je stärker die Veranstaltungen auf die Praxis ausgerichtet waren, desto größer war das Interesse der Besucher auf der „freispiel 2010“.

Autorin: Dr. Anke Münster, Bundesverband für Freiraum-Gestaltung e.V. (BFG), erschienen in der FreeLounge, Fachmagazin für kommunale Frei-Räume, Ausgabe 1/2010
Den vollständigen Artikel können Sie hier herunterladen.

 

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