1. Kinder haben ein Recht auf Spielen


1. Botschaftsplakat
Art. 31 der UN-Kinderrechtskonvention bestimmt den Wert von Spiel und Freizeit – für alle Kinder, überall!

Gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Spiel an. Hierzu hat der UN-Kinderrechsausschuss hervor gehoben, dass es freiwillig und eigenständig ausgeübt, also nicht nur durch Erwachsene angeregt wird. Hierfür benötigen Kinder einen überall zugänglichen, sicheren und möglichst anregenden und gestaltbaren Raum. Die räumliche Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten erheblich und nachteilig verändert. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird in unseren Städten zunehmend schwieriger. Natürliche oder gestaltbare Freiflächen sind rar oder weit entfernt. Daher ist für viele Kinder an die Stelle der bewegungsreichen Aktivitäten im Wohnumfeld oftmals das Spielen im Kinderzimmer oder die Beschäftigung mit dem Computer getreten. Zudem ist der Tagesablauf von Kindern in Deutschland heute durchorganisiert, die Lernorte Straße und Natur werden im Zeichen der Ganztagsschule von pädagogisch beaufsichtigten Lernorten abgelöst. Kinder beklagen das Fehlen von „Freiräumen“ in ihrem Alltag, und dort wo sie lautstark im Spieldrang nachgehen, geraten sie in Konflikt mit ruhebedürftigen Erwachsenen. Das erfolgreiche Klagen gegen Kindertagesstätten und Bolzplätze macht Schule, Verbotsschilder nehmen den Kindern die letzten Freiflächen. Notwendiger denn je brauchen wir eine Lobby für das Recht auf Spiel!

Doch wo finden Kinder und Familien ein Sprachrohr, um das Recht auf Spiel, dessen Bedeutung und Interesse öffentlich durchzusetzen? Wer bietet ein interdisziplinäres Diskussionsforum, eine arbeitsfähige Organisationsstruktur für die potenzielle Lobby von Landschaftsarchitektinnen, über Spielgerätehersteller und Spielmobilern bis hin zu den kommunal verantwortlichen für Grün und Freizeit? Ein erster Schritt hierfür ist getan: Im November 2008 wurde unter dem Dach des Deutschen Kinderhilfswerkes das „Bündnis Recht auf Spiel" gegründet (www.recht-auf-spiel.de). Das Bündnis ist zugleich die deutsche Sektion der „Internationalen Vereinigung für das Recht des Kindes zu spielen", kurz IPA, mit Mitgliedern aus über 40 Ländern. Schließen Sie sich an, wir brachen Ihre Unterstützung!

Holger Hofmann
Referent für Spielraum des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V., Berlin







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