Tobende Kinder und klagende Anwohner

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Gerichte unterscheiden nicht zwischen Spiel- und Verkehrslärm - Verbände kritisieren Nichtstun der Politik

Frankfurt/Main (AP) Spielende Kinder?
Aber bitte nicht vor meiner Haustür - nach diesem Motto wehren sich Anwohner gegen den Bau von Kindertagesstätten. In Hamburg verfügte das Oberverwaltungsgericht die Schließung einer Kita des Vereins "Sterni Park" in einem Wohngebiet, nachdem bereits in einem anderen Viertel der Hansestadt die Kita "Marienkäfer" umziehen und am neuen Standort eine Lärmschutzwand hochziehen musste. In Frankfurt am Main rüstete eine Krabbelstube die Bobbycars für die Kleinen mit Flüsterreifen nach - erboste Nachbarn hatten sich beschwert.

Frankfurt/Main (AP) Spielende Kinder?
Aber bitte nicht vor meiner Haustür - nach diesem Motto wehren sich Anwohner gegen den Bau von Kindertagesstätten. In Hamburg verfügte das Oberverwaltungsgericht die Schließung einer Kita des Vereins "Sterni Park" in einem Wohngebiet, nachdem bereits in einem anderen Viertel der Hansestadt die Kita "Marienkäfer" umziehen und am neuen Standort eine Lärmschutzwand hochziehen musste. In Frankfurt am Main rüstete eine Krabbelstube die Bobbycars für die Kleinen mit Flüsterreifen nach - erboste Nachbarn hatten sich beschwert. Das Mietrecht ist mittlerweile kinderfreundlich, aber über Klagen gegen Kindertagesstätten entscheiden die Verwaltungsgerichte. Und für die gilt: Lärm gleich Lärm - egal ob es sich um spielende Kinder, eine Baustelle oder eine Hauptverkehrsstraße handelt. Deshalb kommt die sogenannte Technische Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm zur Anwendung. Ein Unding, findet das Deutsche Kinderhilfswerk: "Es müsste gesetzlich festgelegt werden, dass normales Spielen von Kindern kein Lärm ist", verlangt der zuständige Referent Holger Hofmann. Das aber sei nicht so einfach, sagt die Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestags, Ekin Deligöz. "Anlagenbezogener Lärm ist auch Sache des Bundes, verhaltensbezogener Lärm Ländersache", erklärt die Grünen-Politikerin. Bei der Genehmigung von Kindertagesstätten oder Kindergärten komme beides zusammen, und nach der Föderalismusreform liege die überwiegende Regelungskompetenz bei den Ländern. Diese aber sähen keinen Handlungsbedarf, wie eine Umfrage der Kinderkommission gerade ergeben habe. "Den gordischen Knoten kriegen sie nicht gelöst.

CSU will Klagen verbieten
Die Deutsche Kinderhilfe will sich damit nicht abfinden: "Es fehlt dem Gesetzgeber an Mut und politischem Willen", sagt Verbandschef Georg Ehrmann. Die TA Lärm erlaube es den Ländern, Ausnahmen zuzulassen: Bayern habe das für Biergärten genutzt. Kinderhilfswerk und Kinderhilfe appellieren an den Bund, im Bundes-Immissionsschutzgesetz - der Grundlage der TA Lärm - endlich klarzustellen, dass das für den Krach von Industrie- und Gewerbeanlagen konzipierte Paragrafenwerk nicht für Kinderlärm gilt. Am guten Willen mangelt es nicht in Berlin. Die CSU-Landesgruppe beschloss Anfang des Jahres: "Wir wollen gesetzlich klarstellen: 'Kinderlärm' darf kein Grund für Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen sein." Die FDP-Bundestagsfraktion will die Baunutzungsverordnung dahingehend ändern, dass Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind. Die Grünen-Politikerin Deligöz hält es für nicht rechtsstaatlich, gar keine Klagen mehr zuzulassen. Zudem wird bei Klagen gegen Kindertagesstätten oft nicht nur wegen Lärms entschieden, sondern auch baurechtlich. Deligöz und das Kinderhilfswerk machen sich deswegen dafür stark, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. "Das würde Denkstrukturen ändern", sagt die Abgeordnete - und die Gerichte müssten sich in ihren Entscheidungen an anderen Vorgaben orientieren.
Bolzplätze werden weggeklagt

"In einer alternden Gesellschaft werden solche Probleme zunehmen", sagt Deligöz zu Konflikten mit Anwohnern. "Jeder schaut nach seinen Bedürfnissen", bedauert Hofmann vom Kinderhilfswerk den schwindenden Gemeinsinn vor allem in Großstädten. "Es gibt keine Kommune mehr, die nicht Probleme mit Anwohnern und Kinderlärm hat." Die meisten Klagen gebe es gar nicht wegen Kindertagesstätten, sondern wegen Bolzplätzen für Jugendliche, die rechtlich wie Sportanlagen behandelt und deshalb keine Genehmigungschance in Wohngebieten mehr hätten. "Es werden mittlerweile auch bestehende Bolzplätze weggeklagt. Das Kinderhilfswerk erinnert an das Ziel der Bundesregierung, bis 2013 bundesweit für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen. "Es ist höchste Zeit für eine politische Klarstellung", fordert Hofmann.

Beitrag von Uwe Gepp, Artikel erschienen am 27.03.2009 auf www.PR-inside.com




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