Der zweitägige Workshop  "Wem gehört die Stadt" vom 11. - 12. März 2021 qualifiziert Teilnehmer*innen dazu, Planungsprozesse so zu nutzen und zu öffnen, dass Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche selbstverständlich werden.

„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“

Was dieser Auszug des § 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg praktisch und konkret bedeutet, darüber wird seit seiner Einführung 2015 kontrovers diskutiert. Klar ist, dass die Gestaltung von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, Verkehrswegen oder öffentlichen Räumen der Gemeinde im Interesse der Kinder und Jugendlichen liegen. Denn ihre Gestaltung ist dafür ausschlaggebend, wie sie sich in ihrem Lebensraum fühlen und bewegen.

Kommunale Mitarbeiter*innen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit stehen vor der Herausforderung, dass stadtplanerische Prozesse komplex und zeitintensiv sind, aber gleichzeitig ein Experimentierfeld für besonders kreative und anschauliche Beteiligungsprozesse darstellen. Was also tun? 

Alle weiteren Informationen zu dieser Fortbildung finden Sie hier.

 

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