Potenziale der Digitalisierung für die Inklusion von Kindern mit Behinderungen
Im Beitrag leiten Prof. Dr. Isabel Zorn und Meike Cruz Leon her, wie Kinder mit Behinderungen von digitalen Medien profitieren können und welche Hindernisse überwunden werden müssen, um ihnen eine chancengerechte digitale Teilhabe zu ermöglichen. Luisa, 15 Jahre alt, berichtet, wie sich ihr Leben durch Unterstützte Kommunikation und digitale Medien verändert hat und was sie sich wünscht.
Digitale Inklusion am Beispiel von Kindern mit „Behinderung“
Die meisten Kinder nehmen mit digitalen Medien an kindlichen Lebenswelten teil (mpfs 2021): Die Hausaufgaben kommen per E-Mail oder über WhatsApp wird ein Treffen mit Freunden verabredet. Zwar sind Mediennutzung und Medieninteressen von Kindern mit besonderen Bedürfnissen kaum erforscht, es ist aber davon auszugehen, dass diese genauso Medien für Bildung, Unterhaltung und Kommunikation nutzen möchten (Alper 2015, Virnes et al. 2015, Boenisch & Sponholz 2021).
Der vorliegende Beitrag fokussiert Inklusion ausgehend vom kinderrechtlichen Ansatz im Dreieck von Befähigung, Schutz und Teilhabe in der digitalen Welt am Beispiel von Kindern mit Behinderungen. Werden „Behinderungen“ aber nicht als medizinisch-körperliche Einschränkungen gedacht, sondern im Sinne des sozialen Modells als „Be-Hinderungen“ durch die Umwelt, so wird mit dem hier vorgelegten engeren Blick auf Kinder mit Behinderungen eine übertragbare, breitere Perspektive auf Potenziale, Risiken und Hürden für Inklusion ebenfalls ermöglicht.
- Welche (neuen) Beteiligungsformate und Teilhabechancen eröffnen digitale Medien für Kinder mit Behinderungen? Wie werden sie befähigt, diese zu nutzen?
- Wovor müssen sie im digitalen Raum geschützt werden?
- Auf welche Teilhabebeschränkungen stoßen sie in der digitalen Welt?
- Und schließlich: Welche Handlungsschritte sind von verschiedenen Akteuren nötig, um die mediale Teilhabe zu fördern?
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat festgelegt, dass Medien eine Schlüsselrolle zur gleichberechtigten Teilhabe einnehmen (Art. 9, UN-BRK). Ähnlich positioniert sich nun auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. In seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld erkennt er die Wichtigkeit der Digitalisierung für die Teilhabe von Kindern mit Behinderung an und fordert die Vertragsstaaten dazu auf, die Potenziale der zunehmenden Mediatisierung zu nutzen und zu fördern. Damit sind alle ratifizierenden Vertragsstaaten, u.a. Deutschland, zu folgenden Maßnahmen angehalten:
- Abbau von Barrieren durch barrierefreie Formate;
- Bereitstellung von Hilfstechnologien;
- Abschaffung von diskriminierenden Verfahrensweisen;
- Sensibilisierung und Schulung von Familien und pädagogischem Personal für die Anwendung von digitalen Medien;
- Förderung von technologischen Innovationen und Einbezug von Kindermeinungen bei Design- und Herstellungsprozessen;
- Reduzierung bzw. Abschaffung von digitalen Gefahren für Kinder.
Potenziale digitaler Medien für inklusive Teilhabe und Bildung in verschiedenen Lebensbereichen
Die Möglichkeiten und Potenziale des Einsatzes und der Nutzung digitaler Medien sowie der inklusiven Medienbildung auch für Kinder mit Behinderungen sind weitgehend unbestritten, es mangelt aber an der Umsetzung (umfassende Darstellungen in Bosse/Schluchter/Zorn 2019). Insbesondere zwischen den Möglichkeiten von Zugang und Nutzung bestehen Benachteiligungen für Kinder und Jugendliche an Förderschulen (Boenisch & Sponholz 2021). Möglichkeiten für Bildung, Befähigung und Teilhabe bestehen aber unabhängig von der Schwere der Behinderung (Maier-Michalitsch/Zuleger 2021).
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