Seit der UN-Behindertenrechtskonvention wird vor allem im Zusammenhang mit Behinderung von Inklusion gesprochen. Laut Artikel 1 zählen zu den Menschen mit Behinderungen Menschen, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ 

Immer mehr wird Inklusion (=Einschluss, Enthaltensein) als die Teilhabe aller Menschen unabhängig ihrer Vielfaltsmerkmale wie sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, finanzielle Hintergründe… verstanden. Allen Menschen soll eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wie kulturellem und politischen Leben, dem Gesundheitswesen, sowie Arbeit und Freizeit möglich sein.  

Die Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft behindern, können räumlicher, sprachlicher, informativer und finanzieller Natur sein. 

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Belange des Alltags für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.  

Dies umfasst beispielsweise, dass Gebäude nicht nur über Treppen, sondern auch über Rampen oder Aufzüge erreichbar sind, Formulare nicht nur in komplizierter Amtssprache, sondern in leichter Sprache vorhanden sind, auch gehörlose Menschen einen Vortrag verfolgen können, Informationen im Internet leicht verständlich abrufbar  sind und auch Menschen aus prekären Verhältnissen den öffentlichen Nahverkehr nutzen können, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. 

Weiterführende Artikel und Videos zu Inklusion und Barrierefreiheit sind hier zu finden: 

- Aktion Mensch, Barriere was heißt das?

- Inklusionsfakten, Was ist Inklusion?

Video zu den Inklusionstagen 2022 

- Wie Kommunikation mit leichter Sprache gut gelingen kann.

 

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