Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen
Die Studie des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt, wo und wie die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche dringend weiter ausgebaut werden müssen und in welchen Bereichen Beteiligung bereits ermöglicht wird.
Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte im öffentlichen Raum, Interessenvertretungen für Kinder und Jugendliche und Beteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Die Studie zeigt:
Gesetzliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Städten und Gemeinden findet mehr und mehr Einzug in die Gemeindeordnungen in Deutschland und die Kinderrechte sind inzwischen in fast allen Bundesländern in den Landesverfassungen verankert. Kinder in Kindertageseinrichtungen haben mittlerweile in 13 von 16 Bundesländern das gesetzliche festgeschriebene Recht auf Beteiligung. Trotz der Verbesserungen sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in einigen Bereichen nach wie vor ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Deshalb ist eine Anpassung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben in den Bundesländern notwendig, um allen Kindern und Jugendlichen in ganz Deutschland die gleichen Rechte und Möglichkeiten zur Beteiligung zu bieten.
Die ausführlichen Ergebnisse der Studie sind hier zu finden.
Seit Jahrzehnten arbeitet das Deutsche Kinderhilfswerk dafür, dass sich Kinder und Jugendliche mehr beteiligen können. Wir machen auf fehlende Mitbestimmung von Kindern aufmerksam und stellen in unseren Positionspapieren Forderungen an die Politik.
Die politischen Positionen und Forderungen sind hier zu finden.