Recht auf Spiel
Gibt man Kindern eine Hütte, dann machen sie daraus Kleinholz.
Gibt man ihnen Kleinholz, dann bauen sie daraus eine Hütte.
Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, sich die Welt handelnd zu erschließen. Spielräume bieten ihnen wichtige Risiko- und Grenzerfahrungen. Das Spiel stellt für jüngere wie ältere Kinder eine der wichtigsten Lernformen dar. Spielformen und Spielorte sind bedeutsame Begegnungs-, Kommunikations- und Beziehungsräume, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen.
Art. 31 der UN-Kinderrechtskonvention bestimmt den Wert von Spiel und Freizeit – für alle Kinder, überall!
Gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Spiel an. Hierzu hat der UN-Kinderrechsausschuss hervor gehoben, dass es freiwillig und eigenständig ausgeübt, also nicht nur durch Erwachsene angeregt wird. Hierfür benötigen Kinder einen überall zugänglichen, sicheren und möglichst anregenden und gestaltbaren Raum. Die räumliche Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten erheblich und nachteilig verändert. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird in unseren Städten zunehmend schwieriger. Natürliche oder gestaltbare Freiflächen sind rar oder weit entfernt. Daher ist für viele Kinder an die Stelle der bewegungsreichen Aktivitäten im Wohnumfeld oftmals das Spielen im Kinderzimmer oder die Beschäftigung mit dem Computer getreten. Zudem ist der Tagesablauf von Kindern in Deutschland heute durchorganisiert, die Lernorte Straße und Natur werden im Zeichen der Ganztagsschule von pädagogisch beaufsichtigten Lernorten abgelöst. Kinder beklagen das Fehlen von „Freiräumen“ in ihrem Alltag, und dort wo sie lautstark im Spieldrang nachgehen, geraten sie in Konflikt mit ruhebedürftigen Erwachsenen. Das erfolgreiche Klagen gegen Kindertagesstätten und Bolzplätze macht Schule, Verbotsschilder nehmen den Kindern die letzten Freiflächen. Notwendiger denn je brauchen wir eine Lobby für das Recht auf Spiel!
Die Themen, mit denen sich die Mitglieder*innen des Bündnisses Recht auf Spiel auseinandersetzen, sind ebenso vielfältig wie das Spiel selbst. Hier erfahren Sie mehr zu den einzelnen Themenbereichen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht von Veranstaltungen, Nachrichten oder Praxistipps zusammen. Vielleicht ist auch etwas Interessantes für Sie dabei?
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes veröffentlichte im April 2013 eine neue Allgemeine Bemerkung, den „General Comment No. 17“ zu Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention. Hier erfahren Sie mehr dazu und können unsere Handlungsempfehlungen zur besseren Umsetzung und Implementierung des Rechtes auf Spiel, Freizeit, Erholung und kulturelle Teilhabe in Deutschland einsehen.
Im Einsatz für das Recht auf Spiel gibt es diverse Forderungen, für die es gilt sich stark zu machen.