Hintergrund

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes veröffentlichte im April 2013 eine neue Allgemeine Bemerkung, den „General Comment No. 17“ zu Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention. Das Deutsche Kinderhilfswerk brachte gemeinsam mit dem Bündnis Recht auf Spiel seine Sicht auf die jeweils in den spezifischen Handlungsfeldern bestehenden Defizite ein und formulierte im Juni 2013 auf Grundlage der Allgemeinen Bemerkung des UN-Ausschusses eine Einschätzung aus deutscher Perspektive zur Umsetzung des Artikels 31 in Deutschland. Im weiteren Verlauf entstanden im März 2014 als Ergebnisse einer bündnisinternen Tagung von spielinteressierten Fachleuten und Organisationen spezifische Kernelemente und Hauptforderungen zum Recht auf Spiel in Deutschland. Diese Thesen wurden in einer Fachtagung (s.u.) im Januar 2015 zu konkreten politischen Handlungsforderungen weiterentwickelt (Übersicht: Ziele und Forderungen).

Hier gelangen Sie zur deutschen Fassung.

Inhalte

Artikel 31, „Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“ regelt die Anerkennung und staatliche Förderung der kulturellen und künstlerischen Freizeitansprüche von Kindern und Jugendlichen. Die Kernelemente des Artikels 31 „freies Spiel“, „freie Zeit“, „aktive Erholung“, „altersgemäße Förderung“, „Freizeitaktivitäten“, „kulturelle und künstlerische Beteiligung“ und „freie gesellschaftliche Teilhabe“ erfassen die Grundzüge der demokratischen Freiheitsrechte des Kindes. Durch den UN-Ausschuss wurde festgestellt, dass Kindern Freiräume und freie Zeit zum nicht reglementierten Spiel fehlen.

Handlungsbedarf

Die Steuerungsgruppe entwickelte auf Grundlage des General Comments vier thematische Kernbereiche „Natur im Zeitalter des technischen Fortschritts“, „Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“, „Städte- und Gemeindeplanung“ und „Kultur“, um spezifische Defizite und Handlungsforderungen in Deutschland benennen zu können. Vor allem mangelnde Teilhaberechte, fehlende Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention und gesellschaftliche Probleme wie Diskriminierung und Kinderarmut bedingen auch für das Recht auf Spiel konkreten Handlungsbedarf in Deutschland. Das Recht auf Spiel ist auf Landes- und Kommunalebene zu verankern, um so bessere finanzielle und gesellschaftliche Voraussetzungen für das freie Spiel für alle Kinder zu schaffen. Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland kann hier als Kooperationspartner mit bundesweitem Netzwerk die notwendige Expertise einbringen und politische Strategien und Zugänge schaffen.

Spielraumtagung: „Spielen ist Kinderrecht – Strategien für die Zukunft der Gesellschaft“

Am 15. Januar 2015 veranstaltete das Deutsche Kinderhilfswerk e.V, die bundesweite Spielraumtagung „Spielen ist Kinderrecht – Strategien für die Zukunft der Gesellschaft“ in Berlin. Kooperationspartner waren die National Coalition, das Bündnis Recht auf Spiel und die International Play Association. Das Ziel der Fachtagung war es die in der Vergangenheit entwickelten allgemeinen Problemfelder und Thesen zu modifizieren und konkrete Handlungsanforderungen auszuarbeiten. Von besonderem Interesse waren dabei die Landes- und Kommunalebenen. Die Veranstalung vereinte Teilnehmende aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltungs- und Steuerpositionen. Kinderrechts- und Spielraumexpert*innen, Wirtschafts-, Ärzte- und Umweltverbände entwickelten konkrete Handlungsempfehlungen zur besseren Umsetzung und Implementierung des Rechtes auf Spiel, Freizeit, Erholung und kulturelle Teilhabe in Deutschland. Hier finden Sie die Gesamtauswertung der bundesweiten Spielraumtagung von 2015, die politischen Handlungsforderungen und eine Übersicht der Ziele und Forderungen.

Materialien und weiterführende Links

Dokumentation

 

 

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