Qualitäten für Spielräume

„Die Aufgabe der Umgebung ist es nicht, das Kind zu formen, sondern ihm zu erlauben, sich frei zu entfalten." (Maria Montessori)

Kinder begreifen spielend die Welt! Und sie spielen immer und überall! Jedoch werden sie dafür zunehmend auf eigens dafür vorgesehene und von Erwachsenenhand geplante und gestaltete Flächen verwiesen. Damit sind Spielplätze zu den wichtigsten Spielräumen für Kinder geworden. Sie sind wichtige Treffpunkte in den Städten, vor allem auch für kleinere Kinder und ihre Eltern. Wenn sie kreativ geplant werden, können sie auch für ältere Kinder und Jugendliche einen Spiel- und Freizeitwert haben. Aber Spielplätze sind auch ein Ersatz für verloren gegangene, natürliche Spielräume. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird in unseren Städten zunehmend schwieriger und unattraktiver. Dringend notwendig ist daher auch diese Spiel- und Bewegungsräume in den Blick zu nehmen. Ziele müssen eine übergreifende Aufwertung von Spiel-, Erlebnis-, und Aufenthaltsräumen sowie ein integriertes Handlungskonzept und Strategien zur gesamträumlichen Entwicklung von Städten und Gemeinden sein.

Was brauchen Kinder, um selbstbestimmt dem Spielen nachzugehen? Wie sieht ein kindgerechter Spielort aus? Das Bündnis Recht auf Spiel hat es sich zum Ziel gesetzt, die Qualitäten von Spielplätzen, Spielräumen und Spielorten zu benennen, um deren Entwicklung zu fördern. Die vorliegende Broschüre nimmt eine Einteilung entsprechender Qualitäten entlang von fünf Themenfeldern vor:
- Anregungsvielfalt und Gestaltbarkeit
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Recht auf Entfaltung versus Normengerechtigkeit
- Freies und naturnahes Spiel
- altersgruppengerechte Planung und Interaktionschancen
- Erreichbarkeit und Barrierefreiheit.

Die Qualitäten von Spielräumen müssen mehr zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion werden. Es ist deshalb notwendig, kommunale Gestaltungskriterien zu verdeutlichen und Kindern, Jugendlichen und Eltern die Qualitäten anschaulich darzustellen. Ferner ist eine Transparenz im Hinblick darauf herzustellen, wer für die Planung und Instandhaltung zuständig ist (Kommune oder Wohnungsverwaltung), wer den Spielplatz nutzen kann (öffentlich oder privat, welche Altersgruppen) und welches Beteiligungsverfahren dem Spielraum zugrunde liegt.

1. Anregungsvielfalt und Gestaltbarkeit

Vielerorts werden Spielplätze noch immer durch kommunale Entscheidungsträger aus dem Katalog möbliert. Dies entspricht aber nicht den ganzheitlichen Bedürfnissen von Kindern. Kinder möchten klettern, rutschen, balancieren oder schaukeln. Sie möchten aber auch ihre individuellen Spuren hinterlassen, auf Entdeckungsreise gehen und im Rollenspiel ihrer Fantasie nachgehen. Die meisten Spielgeräte sind sehr kosten- und wegen der erforderlichen Sicherheitsabstände sehr flächenintensiv. Hügel, Gruben, Kletterbäume und Balancierstämme dagegen fördern genauso gut die motorische Geschicklichkeit.

Die Gliederung, z. B. durch Bäume, Sträucher, Stauden und Gräser, ermöglicht unterschiedliche Spielaktivitäten und gibt Kindern Geborgenheit. Auch Mauern oder andere bauliche Freiraumelemente dienen der Raumgliederung. Große, zusammenhängende Flächen ermöglichen großräumiges und selbstbestimmtes Bewegen und Austoben. Spielflächen für Kleinkinder müssen dabei einsehbar sein. Gleichzeitig sind vorhandene Landschaftselemente (Hügel, Bäume, Sträucher, Bachläufe usw.) in die Gestaltung einzubeziehen. Die vorhandene Bodenqualität und Oberflächenprofilierung ist, unter Beachtung einer landschaftstypischen Gestaltung und in Abwägung ihrer Eignung für die vorgesehenen Nutzungen soweit wie möglich zu verwenden oder nicht mehr als nötig zu verändern.

Deutlich wird, dass Qualitäten nicht allein durch Geräte, sondern auch durch Raumgestaltung erzielt werden. Dabei sind natürliche Materialien der allgemeinen Gestaltung aus Metall und Kunststoff vorzuziehen. Eine entsprechende Raumgestaltung bietet Nischen für Rückzug und Rollenspiele. Um die Kreativität von Kindern herauszufordern, müssen Spielorte zudem Gestaltungsfreiheit zulassen, damit sich die Spielmöglichkeiten und Bewegungsabläufe flexibel und individuell entfalten können. Das heißt: kein „monotones Runterrutschen“, sondern vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, die jedes Kind für sich interpretieren kann. Geplante Räume sollten daher weitestgehend Natürlichkeit bewahren, Raum für Fantasie bieten und Veränderbarkeit zulassen, damit sich das Spielen immer wieder neu erfinden kann.

Der ästhetischer Blick von Kindern unterscheidet sich dabei von dem der Erwachsenen. "Unordnung" ist für Kinder auch Ausdruck für Leben, bietet Potenzial für Fantasie und kreatives Tun. Daher sollten Spielorte nicht besenrein und von sämtlichem „Unrat“ wie z.B. Laub und Gehölz befreit sein. Gerade diese Unordnung bietet Kindern vielfältige Spielmöglichkeiten. Aus „Nichts“ etwas zu machen – mit einer schier unendlichen Neugier auf neue Experimente mit vorhandenen Materialien gestalten Kinder dabei ihre Spielräume. Die Natur selbst hält die besten Rohstoffe bereit, um in ein selbstbestimmtes und ungestörtes Kinderspiel einzusteigen: Blätter, Blüten, Äste, Kieselsteine, Tannenzapfen werden scheinbar willkürlich angeordnet, kleine Landschaften entstehen. Die so hinterlassenen Spuren fordern zum Mitspielen oder Weiterspielen auf.

2. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Um nicht von oben herab zu planen, sind die Kinder und Jugendlichen aktiv in die Planung und die Realisierung des Spielortes einzubeziehen. Durch Partizipation entwickeln Kinder und Jugendliche neue Perspektiven zu ihrer Lebenswelt. Die prozesshafte Beteiligung in allen Phasen einer Neuplanung, Sanierung oder Entwicklung lässt Identifikation mit einem Hof, Spielplatz, einer Parkanlage oder einem ganzen Stadtteil entstehen. Zum Einsatz kommen kreative und spielerische Methoden, die Kindern ein Mitwirken an der Planung ermöglichen, wie Zukunftswerkstatt oder Modellbau. Um bekannte Spielelemente nicht zu reproduzieren, sollten den Kindern alternative Modelle aufgezeigt werden.

Das Selbertun, die Teilhabe – besonders auch am Bau – lassen das Ergebnis zum eigenen Werk der Beteiligten werden. Erhöhte Akzeptanz und breite Aneignung der – mit dem Expertenwissen der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort entwickelten – Gestaltungen sichern geringe Folgekosten in verschiedener Hinsicht. So kommt es unter anderem zur Verminderung von Vandalismusschäden, sozialen Aktivierung sowie zur erhöhten Effizienz der Arbeit der sozialen Akteure vor Ort durch Vernetzung.

Partizipation bei einem Projekt ist somit oftmals nur der Startschuss für eine langfristige Veränderung auf verschiedenen Ebenen. Beteiligung steht also nicht nur für die qualitative Absicherung der Planungsergebnisse, sondern mit Blick auf die Aktivierung auch für den Erwerb demokratischer und sozialer Handlungskompetenz und praktizierte Beteiligungskultur im Alltag.

3. Recht auf Entfaltung versus Normengerechtigkeit

Schreien, Toben und Lachen sind für ein gesundes Aufwachsen von Kindern von zentraler Bedeutung. „Kinderlärm“ ist jedoch einer der häufigsten Anlässe für gerichtliche Klagen. Unter Berufung auf das Bundesimmisionsschutzgesetz wurden in den letzten Jahren Kita-Schließungen erreicht, eingeschränkte Öffnungszeiten von Schulhöfen, Spielplätzen und Bolzplätzen oder etwa ein Verbot für spielende Kinder auf Hinterhöfen durchgesetzt. Aber auch wo nicht geklagt wird, werden Kinder und Jugendliche viel zu oft von Erwachsenen, die sich dazu im Recht glauben, mit Verboten belegt und vertrieben. Das steigende Ruhebedürfnis einer immer älter werdenden Gesellschaft verweist Kinder in ihre Schranken. Deshalb ist eine gesetzliche Absicherung des lautstarken Spiels, wie durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Frühjahr 2011 vorgenommen, zu begrüßen und muss nun auch flächendeckend in den Lärmschutzverordnungen der Länder verankert werden.

Dem Recht auf Entfaltung ist in Einklang mit der Sicherheit auf Spielplätzen, in Spielräumen und an Spielorten zu bringen. Entsprechend sind die gültigen nationalen Sicherheitsstandards und -kriterien zu berücksichtigen. Die Normen der Reihe DIN EN 1176- Teile 1-7 sowie 11 und 12 und DIN EN 1177 sind zu erfüllen. Giftige Pflanzen gemäß DIN 18034 dürfen nicht gepflanzt werden. Des Weiteren ist die Barrierefreiheit nach DIN 18024-1 sowie DIN 18040-1, 2 zu beachten. Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung sind nicht nur Gelder für Neuplanungen von Spielplätzen, sondern auch für eventuell notwendige Umgestaltungen sowie für eine langfristige Instandhaltung einzuplanen. Es ist ein Sicherheitsmanagement nach DIN EN 1176-7 nachzuweisen.

Allerdings suggeriert die künstliche Welt eines Spielplatzes Kindern eine Sicherheit, die sie außerhalb ihrer „Spielwelt“ nicht finden werden. Ein Kind, das sich nie verletzen darf, lernt auch nicht das Risiko einschätzen: Während es für die heutigen Erwachsenen in ihrer eigenen Kindheit etwa noch üblich war, mit 6 Jahren auf dem Fahrrad das Wohnumfeld zu erobern, dürfen das Kinder heute, aus Sorge um ihr Wohlergehen, oftmals erst ab 10 Jahren. Eltern erkennen nicht, dass sie ihren Kindern mit solcher Vorsicht mehr schaden als nutzen. Es ist eine Binsenweisheit „Fallen lernt man nur durch Fallen“. Kinder vor allen Gefahren beschützen zu wollen heißt, ihnen eine wichtige Erfahrungsgrundlage zu entziehen, ohne die es ihnen schwer fallen wird, sich außerhalb dieser „Schutzräume“ gesund zu entwickeln. Selbst die Unfallkassen fördern mittlerweile „risikoreiche“ Bewegungsprojekte.

Über die Sicherheitsstandards hinaus muss ein Spielplatz zudem die multifunktionalen Anforderungen und Vorschriften der DIN 18034 erfüllen. Hier finden sich Antworten auf fast alle Fragen, die während des Planungsvorganges für einen Spielplatz oder Spielort stellen. Etwa die Absicherung nach außen (z.B. zu Straße hin), die räumlichen Vorgaben, Fragen der altersgerechten Spielmöglichkeiten, die Bewertung von Giftpflanzen oder die notwendige Nähe zum Wohnort. Die Norm gilt als Stand der Technik und kann daher im Rechtsstreit auch grundlegend werden.

4. Freies und naturnahes Spiel

Um sich gesund entwickeln zu können, sind Kinder wie keine andere gesellschaftliche Gruppe auf Freiräume angewiesen – draußen im unmittelbaren Wohnumfeld. Entsprechende, selbstbestimmte Spielgelegenheiten sind im gesamten Wohnumfeld zu schaffen - und zwar  nicht nur auf verinselten Orten wie Spielplätzen. Kinder und Jugendliche brauchen eine Vernetzung und Ergänzung vorhandener Spielangebote zu einem zusammenhängenden Ganzen, d.h. eine Verbindung von privaten und öffentlichen Freiräumen, die zu Fuß erreichbar sind.

Für die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass sie sich ihren Lebensraum selbstständig aneignen können. Dafür ist die Zugänglichkeit von Spielorten die Grundvoraussetzung. Vielerorts ist das, vor allem durch die Dominanz des Autoverkehrs, nicht möglich. Um die Selbstständigkeit von Kindern zu fördern, müssen Spielplätze jedoch möglichst ungefährdet und barrierefrei erreichbar sein – also ohne vorherige Überquerung einer vierspurigen Kreuzung, langer Treppen, Bahnübergänge etc. Im Sinne der Zugänglichkeit sollte die Nutzung eines Spielraumes für die Nutzerinnen und Nutzer selbstverständlich auch kostenlos sein.

Naturnahes Spiel sollte allerorts in den Siedlungsraum durchdringenden Naturräumen möglich sein. Dabei darf die naturnahe Gestaltung nicht bloßer Schmuck oder Funktionsgrün sein. Früchte, Farben und Formen sind wichtige Planungselemente. Die Bepflanzung wie z.B. Bäume, Gehölze oder Stauden muss auch für die Tierwelt interessant sein. Die Bevorzugung standortgerechter und einheimischer Pflanzen ist gleichermaßen wichtig. Für ein naturnahes Spiel, das Selbstwirksamkeit ermöglicht, braucht es daher unterschiedliche Bedingungen wie zum Beispiel:
· Boden mit Lehm, Sand, Matsch
· Wasser aus einer Pumpe, einem Brunnen, Bach, Sumpf oder aus Pfützen
· Bepflanzung mit Kräutern, Stauden, Sträuchern, Bäumen
· Bewegliche Materialien wie Holz, Steine, Regentonnen oder Drainagerohre
· Variationen der Raumgestaltung, zum Beispiel Gegensätze wie hoch und tief, hell und dunkel, offen und geschlossen, trocken und nass.

5. Altersgruppengerechte Planung und Interaktionschancen

Spielorte müssen die je nach Altersgruppe unterschiedlichen Anforderungen an den Raum berücksichtigen. Dies beginnt bereits in der Planungsphase , in der z.B. Kitakinder anders befragt werden müssen als Schulkinder oder Jugendliche. Bei der Gestaltung der Spielflächen müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse an den Raum berücksichtigt werden. Spielorte sollen Treffpunkte aller Generationen sein, sollten jedoch auch alters- und geschlechtsspezifische Rückzugsräume bieten. Wenn allen Altersgruppen spezifische Angebote und gleichzeitig ausreichend Raum zur Verfügung stehen, ist ein konfliktarmes Neben- und Miteinander im Spielraum möglich.

Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, sich im unmittelbaren Wohnumfeld an Spielorten treffen zu können. Insbesondere Jugendliche wollen nicht an den Siedlungsrand abgeschoben werden, sondern ihr Spiel auf belebten Plätzen ausführen. Hierfür entwickelt eine kinderfreundliche Stadtgestaltung unterschiedliche und multifunktionale Aufenthalts- und Bewegungsflächen:
· BMX-Parcour, Basketball, Beachvolleyball, Inlineskateranlagen und Kletterwände für Jugendliche.
· überdachte Ballsportanlagen
· Wegebegleitende motorische Erfahrungsfelder, insbesondere auf stark frequentierten Schulwegen
· Spielangebote auf öffentlichen Plätzen (z. B. Bodenmodellierung, bekletterbare Kunstwerke, Brunnen)
· Zwischennutzung leer stehender Läden/ Erdgeschossnutzungen
· den Siedlungsraum durchdringende angrenzende Naturräume.

6. Erreichbarkeit und Barrierefreiheit

Anzustreben ist die Erreichbarkeit ausreichender und altersgerechter Spielflächen und Spielorte in Wohnungsnähe. Kinder sollten ihre Spielflächen selbstständig erreichen können .
Die Planung und das Betreiben von Spielplätzen und Spielflächen sind mit verkehrsplanerischen Maßnahmen zugunsten der Kinder zu koppeln, insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsberuhigung im Umkreis der Spielanlage. Anzustreben ist, dass alle Spielflächen in ein Grünflächen- sowie Fuß- und Radwegesystem einbezogen sind, um eine Verkehrsgefährdung der Nutzerinnen und Nutzer nach Möglichkeit zu vermeiden.

Der Eingang bei zum Spielen ausgewiesenen Flächen sollte abseits vom Durchgangsverkehr liegen; zum Verkehrsbereich hin sollte eine ausreichende Abstandszone vorhanden sein. Ein- und Ausgänge sind so zu sichern, dass den Kindern das Verlassen des Platzes bewusst wird. Die Barrierefreiheit ist sicherzustellen.

Es sind Bereiche für Kommunikation einzurichten, die für unterschiedliche Nutzergruppen erreichbar sind (z. B. mit Rollstühlen, Kinderwagen) und zur Kommunikation sowie zum Aufenthalt auffordern. Schließlich sollten die Spielflächen so gestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Spiel- und Erlebnismöglichkeiten für alle, auch für Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten, sind in das Gesamtkonzept integriert.
Abschließend sei noch angemerkt, dass bauliche Maßnahmen und entsprechende Qualitäten allein, nur eine Perspektive auf das Phänomen Spiel sind. Selbst der langweiligste Spielplatz kann zu einem großen Abenteuer werden, wenn die spielenden Kinder ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Dahinter steht eine Haltung, die in „Freiräumen“ entsteht. „Freiräume“, die nicht geplant, aber von Erwachsenen zugelassen werden müssen.
 

Dieser Text ist ein Ergebnis der Diskussionen im Bündnis Recht auf Spiel. Das Bündnis ist eine Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes. In dem deutschsprachigen Netzwerk haben sich Fachkräfte unterschiedlicher Berufe, Institutionen und Organisationen zusammengeschlossen. Zusammen mit engagierten Privatpersonen haben sie sich zum Ziel gesetzt, eine Lobby für Kinder und Jugendliche zu sein.


Quelle: Qualitäten von Spielräumen, ein Beitrag aus dem Beirat für das Bündnis Recht auf Spiel
Autorin und Autor: Maja Klement und Holger Hofmann
Redaktion: Claudia Neumann
Lektorat: Daniela Feldkamp

Eine kurze Zusammenfassung der 10 Bausteine für einen kindgerechten Spielplatz finden Sie hier. Den Text zum Download finden Sie hier.

 

 

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