Das Land Baden-Württemberg hat mit einem Erlass des Verkehrsministeriums die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit Schulstraßen und Schulzonen in kommunalen Straßenräumen einfacher, rechtsicher und ohne große bürokratische Hürden eingeführt werden können. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit von Schulen deutlich zu erhöhen und Kindern sowie Jugendlichen den Weg zur Schule aktiv, sicher und selbstständig zu ermöglichen.
Der am 28. August 2025 in Kraft getretene Erlass "Hinweise zur straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen" schafft klare rechtliche Grundlagen für Kommunen.
Eingebettet ist dies in das Landesprogramm "MOVERS - Aktiv zur Schule", das Schulen und Kommen bei der Förderung sicherer und selbstständiger Schulwege unterstützt. Im Rahmen von MOVERS erhalten die Kommunen zudem Beratungsangebote, Informationsmaterialien und praktische Hilfestellungen für die Umsetzung vor Ort.
Um die praktische Umsetzung noch mehr zu unterstützen, hat das Land den Leitfaden "Schulstraßen und Schulzonen in Baden-Württemberg erfolgreich umsetzen" veröffentlicht, der Kommunen konkrete Handlungs- und Kommunikationshilfen an die Hand gibt. Dieser Leitfaden erläutert neben rechtlichen Aspekten auch, wie Eltern, Schulen, Anwohner*innen und lokale Akteur*innen eingebunden werden können, wie Absprachen vor Ort gelingen und wie Absperrungen und Beschilderungen geplant werden.
