Auch die Stadt- und Verkehrsplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Daher fordern wir unter anderem, dass Kinder und Jugendliche an den Erneuerungsprozessen ihrer Stadtteile beteiligt werden, ebenso wie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts sowie die erleichterte Möglichkeit der Einrichtung von Schulstraßen und temporären Spielstraßen.

Denn trotz der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die räumliche Lebenswelt von Kindern in den letzten Jahrzehnten erheblich zu ihrem Nachteil verändert. Innerstädtische Nachverdichtung und Lärmschutz verdrängen Kinder zunehmend aus dem öffentlichen Raum, Investitionsstau lässt die verbliebenen Spielflächen schwinden. Ihrem Spieldrang können sie vielfach nur noch in für sie reglementierten Räumen – auf förmlich festgesetzten Spielplätzen – nachkommen. Und auch Jugendlichen fehlen die wohnortnahen Aufenthaltsräume im Freien, an denen sie sich unbeobachtet treffen können.

Hinzu kommt die ungebrochene Dominanz des Autoverkehrs in unseren Städten. Die hohe Verkehrsbelastung behindert nicht nur die eigenständige Mobilität von Kindern im öffentlichen Raum, sondern belastet auch ihre Gesundheit durch Abgase sowie Lärm und gefährdet ihr Leben. So sind Verkehrsunfälle die häufigste Todesursache im Kindesalter. Zudem werden die meisten Städte und Gemeinden immer noch zu großen Teilen nach den Wünschen und Bedürfnissen von Erwachsenen gestaltet. Die Interessen der Kinder in Bezug auf das Planungs- und Gestaltungshandeln von Kommunen werden nur in wenigen Fällen ermittelt und Maßnahmen daran ausgerichtet. Darüber hinaus werden im Verkehrsbereich wie im öffentlichen Raum die Sicherheitsbedürfnisse von Kindern bzw. Familien oftmals nicht adäquat berücksichtigt, etwa durch die Umgestaltung sogenannter Angsträume.

Lesen Sie sich vor diesem Hintergrund das Kernforderungspapier durch, welches das Deutsche Kinderhilfswerk anlässlich der Bundestagswahlen 2021 vorgelegt hat.

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