Das Bundesumweltministerium und die KfW starten ab Februar mit einer weiteren Unterstützung für Städte und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz. Kommunen erhalten Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten. Mit der Förderung sollen Bäume gepflanzt, kleine, naturnahe Parkanlagen in Wohnvierteln (sogenannte Pikoparks) angelegt und aufgewertet, Naturerfahrungsräume und urbane Wälder geschaffen sowie die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement unterstützt und innerörtliche Kleingewässer renaturiert werden. Das Ziel des Förderangebots ist es, über Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf diese Weise unsere Städte und Gemeinden zukunftsfähiger und lebenswerter zu machen. Die Zuschüsse werden im Rahmen des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) zur Verfügung gestellt.
Der Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt sind zentrale Aufgaben, um unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Gesunde Ökosysteme sind Voraussetzung für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Naturnah gestaltete Grünflächen, Bäume und Parkanlagen können Regenwasser aufnehmen, speichern und insbesondere im Sommer durch Verdunstung und Verschattung für wertvolle Abkühlung sorgen. Gesunde Ökosysteme speichern Kohlenstoff und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Durch gezielte Investitionen in die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt wird somit ein wichtiger Beitrag zum natürlichen Klimaschutz auch im Siedlungsbereich geleistet werden.
Naturerfahrungsräume haben positive Effekte für den natürlichen Klimaschutz und unterstützen die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung und einen respektvollen Umgang mit der Natur. Die unmittelbare Nähe zu Kindertagesstätten, Schulen oder Freizeiteinrichtungen wird positiv bewertet.
Bei der Umsetzung sind folgende Kriterien zu beachten:
• hoher Anteil (mind. 50 %) naturbelassener Fläche, sonst extensive Pflege
• selbstständige Erreichbarkeit durch Kinder, das heißt keine Zugangsbarrieren durch große Straßen, Bahnschienen o. ä.
• hoher Strukturreichtum durch diverse Bepflanzungen, strukturreiche Geländemodellierung und verschiedene lose Materialien und Substrate, gegebenenfalls Wasser- und Matschbereiche
• Verzicht auf vorgegebene Spielelemente
• keine Versiegelung von Teilflächen
• Berücksichtigung von Biodiversität und Artenvielfalt
• die Maßnahme muss geeignet sein, Kindern nicht nur den Aufenthalt in der Natur zu ermöglichen, sondern ihnen auch die Notwendigkeiten zur Erhaltung der Natur, die damit verbundenen Anforderungen an deren Pflege sowie Wissen und Bewusstsein für die Bedeutung der natürlichen Umwelt zu vermitteln.
Bei Antragstellung ist ein Nachweis der Altlastenfreiheit vorzulegen. Ein Konzept zur Verstetigung des Flächenbetriebs über die Projektlaufzeit hinaus ist zu erstellen und mit Verwendungsnachweis einzureichen. Die Antragsstellung für dieses Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" ist ab dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich. Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist.
Hier Informationen zur Antragsstellung bei der KfW.
Hier das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.