Der Leitfaden liefert konkrete Anregungen, wie Naturerfahrungsräume für eine gesunde Entwicklung von Kindern geschaffen werden können. Er gibt ausführliche Antworten auf Fragen zur Vorbereitung, Planung, Einrichtung und zum Betrieb von Naturerfahrungsräumen.

Wie lässt sich eine geeignete Fläche finden? Welche Genehmigungen sind erforderlich und welche Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten? Wie können sich Eltern und Kinder in die Gestaltung einbringen? Und nicht zuletzt: Wer kümmert sich um einen ordnungsgemäßen Betrieb? Der Leitfaden liefert konkrete Anregungen, wie Naturerfahrungsräume für eine gesunde Entwicklung von Kindern geschaffen werden können. Er gibt ausführliche Antworten auf Fragen zur Vorbereitung, Planung, Einrichtung und zum Betrieb von Naturerfahrungsräumen.

Damit Kinder sich gesund entwickeln ist der alltägliche Umgang mit natürlichen Elementen und besonders mit der belebten Umwelt möglichst im direkten Wohnumfeld erforderlich. Naturerfahrungen stärken die emotionale Bindung sowohl zur Natur als auch zu Menschen und wirken sich positiv auf Kreativität, Risiko- und Sozialkompetenz aus. Freies Spiel in der Natur kommt wichtigen kindlichen Grundbedürfnissen entgegen und kann darüber hinaus eine bessere Selbstwahrnehmung von Kindern und Jugendlichen fördern. Gerade in Großstädten sind natürliche Freiräume, in denen dies möglich ist, allerdings ein knappes Gut. Durch die Etablierung von Naturerfahrungsräumen können solche Freiräume neu geschaffen werden. Der vorliegende Leitfaden unterstützt die Akteurinnen und Akteure in Kommunen, aber auch in Verbänden und Initiativen, im pädagogischen Bereich und in der Planungspraxis Ideen für die Neueinrichtung und den Betrieb von Naturerfahrungsräumen in die Tat umzusetzen. Der Leitfaden wurde am Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) erstellt und ist ein Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitung zum E+E-Vorhaben „Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin“. Das Vorhaben wurde vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.

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