Das deutsche Klimaschutzgesetz
Ziele für nachhaltige Entwicklung:
Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) ist ein globaler Plan zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz unseres Planeten. Seit 2016 arbeiten alle Länder daran, diese gemeinsame Vision zur Bekämpfung der Armut und Reduzierung von Ungleichheiten in nationale Entwicklungspläne zu überführen. Dabei ist es besonders wichtig, sich den Bedürfnissen und Prioritäten der schwächsten Bevölkerungsgruppen und Länder anzunehmen – denn nur wenn niemand zurückgelassen wird, können die 17 Ziele bis 2030 erreicht werden.
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung bilden die Grundlage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und für die deutschen Klimaziele.
Abschwächung des Klimaschutzgesetzes:
Das Klimaschutzprogramm beinhaltete bisher, dass für einzelne Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Landnutzung und Abfallwirtschaft bestimmte CO2-Emissionsziele definiert sind, wieviel CO2 pro Jahr eingespart werden soll. Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, sollte der/die zuständige Bundesminister*in dem Klimakabinett innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Klimakabinett, wie das Klimaschutzprogramm 2030 gemeinsam so angepasst wird, dass die zugrundeliegenden Ziele erreicht werden.
Die Reform des Gesetzes sieht vor, die einzelnen Sektorziele abzuschaffen.
Erfolgreiche Klage – die Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachschärfen:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte im Mai 2024 die Klage der Deutschen Umwelthilfe: Die Vorsitzende Richterin macht mit dem Urteil unmissverständlich klar, dass die im Klimaschutzplan enthaltenen, bisher beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutz fehlerhaft sind. Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.