Kinder und Jugendliche sind von der Klimakrise in besonderer Weise betroffen!

Mit der Positionierung „Die Klimakrise als Kinderrechtekrise. Der General Comment No. 26 und was nun passieren muss“ würdigt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die Veröffentlichung des General comment No. 26 on children’s rights and the environment with a special focus on climate change2 (GC26) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes.

Sie erneuert ihre Forderung nach entschlossenem Handeln bei der Verwirklichung ökologischer Kinderrechte, die sie bereits 2020 mit dem Papier „How dare you? Die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für die Umsetzung ökologischer Kinderrechte“ vertreten hat. Bereits darin betonte die AGJ, dass für die Realisierung fast aller Kinderrechte intakte Umweltbedingungen grundlegend und unentbehrlich sind.

Die Umsetzung der Kinderrechte im Kampf gegen die Klimakrise und die schnell wachsende Umweltzerstörung gehört zu einer der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dieser Herausforderung muss sich die Weltgemeinschaft stellen, wenn das Leben auf diesem Planeten für gegenwärtige und zukünftige Generationen weiter Bestand und Qualität haben soll. Schon heute trifft die Klimakrise Kinder und Jugendliche in verschiedenen Regionen auf der Welt drastisch. Ihre Chancen auf eine gute Zukunft nehmen durch die Zerstörung der Natur und des Klimas rapide ab.

Aus dem jüngsten IPCC-Bericht5 geht hervor, dass Kinder in ihrem Leben drei- bis viermal so viele extreme Klimaereignisse erleben werden – eine alarmierende Entwicklung, die vor Augen führt, dass dringend mehr getan werden muss, um die Emissionen zu reduzieren und das Leben künftiger Generationen zu schützen. Die im Bericht genannten Risiken können nur durch dringende Maßnahmen zur Begrenzung der globalen Erwärmung und durch verstärkte Anpassungsbemühungen – beispielsweise durch den Schutz und die Erhaltung der Natur sowie durch eine bessere Planung und Verwaltung unserer Städte – erheblich verringert werden. An den Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise und des Artensterbens müssen Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer besonderen Betroffenheit beteiligt werden. Der GC 26 bietet dafür einen hilfreichen Ansatzpunkt.

Mit der vorliegenden Positionierung möchte die AGJ einen Beitrag zur Bekanntmachung des GC 26 leisten, wesentliche Inhalte vorstellen und aufzeigen, welche Verpflichtungen sich aus dem Leitfaden für die Politik, aber auch für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe ableiten lassen.

Was sind ökologische Kinderrechte?

Der Begriff „Ökologische Kinderrechte“ hat mittlerweile Eingang in die gesellschaftspolitische Diskussion um Kinderrechte gefunden. Mitunter wird der Begriff definiert als: „Recht eines jeden Kindes auf dieser Welt, in einer intakten Umwelt aufzuwachsen, ein gesundes Leben zu führen und positive Zukunftsperspektiven zu entwickeln“. In der UN-Kinderrechtskonvention werden Ökologische Kinderrechte nicht explizit erwähnt, dennoch haben viele Rechte einen Bezug zur Umwelt und zu einem gesunden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Aus der Kinderrechtskonvention lassen sich somit Ökologische Kinderrechte ableiten. Für die Realisierung fast aller Kinderrechte sind intakte Umweltbedingungen grundlegend und unentbehrlich.

Wozu dienen General Comments des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes?

Nicht immer ist es eindeutig, welche Schritte die Staaten unternehmen müssen, um bestimmte Bestimmungen der UN-KRK umzusetzen. Aus diesem Grund verfasst der UNKinderrechtsausschuss mit den Allgemeinen Bemerkungen/General Comments Interpretationshilfen. Darin wird detailliert beschrieben, wie sich ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Situation auf die Rechte von Kindern auswirkt, zum Beispiel die Klimakrise und das bisher beispiellose Ausmaß der Umweltschäden. Der Ausschuss formuliert Empfehlungen und benennt, was die Staaten angesichts solcher Herausforderungen tun müssen, um diese Rechte zu wahren und zu schützen. Bisher wurden 25 General Comment zu unterschiedlichen kinderrechtlichen Themen herausgegeben. Die General Comments dienen den 196 Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, als Richtschnur, haben aber keine bindende Wirkung. Sie bringen auf den Punkt, was von staatlicher Seite getan werden müsste, um das Recht auf eine saubere und sichere Umwelt zu gewährleisten und die bisher eher vagen Aussagen der UN-KRK zum Thema Umwelt – und Klimaschutz zu konkretisieren.

Der General Comment No. 26 – Prozess, Ziele und Inhalte

Die Vorsitzende des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, Mikiko Otani, kündigte im Juni 2021 an, dass der Ausschuss einen General Comment zur UN-Kinderrechtskonvention zum Thema Kinderrechte, Umwelt und Klimawandel verfassen wird. Der UN-Ausschuss lud Menschen aus der ganzen Welt ein, an der Allgemeinen Bemerkung mitzuwirken. Darunter junge Menschen sowie weitere Expert*innen. Zwei Jahre später, am 28. August 2023 wurde der GC 26 „Children’s Rights and the Environment with a Special Focus on Climate Change“ vom UN-Ausschuss veröffentlicht.

Damit reagierte der Ausschuss auf die immer lauter werdenden Stimmen von Kindern und Jugendlichen, die gefordert haben, dass die Regierungen endlich in Sachen Klimaschutz tätig werden sollen. Die Bemühungen von Kindern, die Aufmerksamkeit auf die Umweltkrisen zu lenken, waren, wie der Ausschuss im Vorwort schreibt, die Motivation und der Impuls für den GC 26. Die Regierungen sollen in die Pflicht genommen werden, die Rechte der Kinder zu wahren und sicherzustellen, dass Kinder in einer sicheren, gesunden Umwelt aufwachsen.

Gemeinsam mit dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat terre des hommes seit Anfang 2022 mit dem UN-Ausschuss am GC 26 gearbeitet, die wesentlichen Inhalte zusammengetragen und den Konsultationsprozess koordiniert. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich gemeinsam mit der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eingebracht und den Ende 2022 vorgelegten ersten Entwurf kommentiert.

Nach Veröffentlichung des GC 26 geht es nun um die nationale und lokale Umsetzung. Die Regierungen dieser Welt haben den Auftrag bekommen, wirksame nationale Gesetze zum Schutz der Umwelt zu erlassen und deren Einhaltung sicherzustellen.

Die Ziele des GC 26 wurden folgendermaßen vom Ausschuss formuliert:

• Betonung der dringlichen Notwendigkeit, das Thema „Auswirkungen der Umweltzerstörung auf die Wahrnehmung der Kinderrechte“ anzugehen,

• Förderung eines ganzheitlichen Verständnisses der Kinderrechte im Zusammenhang mit dem Umweltschutz,

• Klärung der Verpflichtungen der Staaten aus dem Übereinkommen und Bereitstellung verbindlicher Leitlinien für Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und andere geeignete Maßnahmen zur Bewältigung von Umweltschäden, mit besonderem Augenmerk auf den Klimawandel.

Obwohl der vorliegende General Comment sich auf den Klimawandel konzentriert, macht der Ausschuss deutlich, dass seine Anwendung nicht auf ein bestimmtes Umweltthema beschränkt werden sollte, da neue Umweltprobleme aus technologischer, wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem Wandel entstehen können. Staaten sollen zudem sicherstellen, dass der GC 26 weit verbreitet wird, in verschiedenen Sprachen und barrierefreien Formaten, um alle relevanten Interessengruppen, insbesondere Kinder, zu erreichen. 

Der Ausschuss betont die Bedeutung der Generationengerechtigkeit und die Interessen künftiger Generationen, die von den befragten Kindern und Jugendlichen deutlich eingebracht wurden. Während die Rechte der bereits auf der Erde lebenden Kinder dringende Aufmerksamkeit benötigten, hätten auch zukünftige Generationen ein Recht auf die volle Verwirklichung ihrer Menschenrechte. Der GC26 betont daher, dass die Staaten nicht nur Verantwortung für die unmittelbaren Umweltauswirkungen im Rahmen des Übereinkommens tragen, sondern auch für vorhersehbare umweltbezogene Bedrohungen, die sich aus ihren aktuellen Handlungen oder Unterlassungen ergeben und erst in vielen Jahren oder Jahrzehnten sichtbar werden könnten. Der Ausschuss hebt weiter hervor, dass Kinder ein Recht darauf haben, als Umweltakteure anerkannt und voll respektiert zu werden. Es gelte, den vielfältigen Hindernissen, mit denen Kinder in benachteiligten Situationen konfrontiert sind, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen und einfordern wollen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 

Hier gelangen Sie zum vollständigen Positionspapier.

 

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