Präambel
Für Kinder ist gemeinsames Spielen die natürlichste Sache der Welt – und nach den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention haben sie auch ein Recht darauf. Um Inklusion zu ermöglichen, müssen jedoch auch beim Spielen an vielen Stellen aktiv Barrieren abgebaut und Räume geschaffen werden, in denen die Teilhabe aller Kinder möglich ist. Inklusion zu gestalten, bedeutet, Räume und Spielgelegenheiten zu schaffen, in denen die Teilhabe aller Kinder unabhängig von sozioökonomischen Hintergründen, Nationalität, Kultur, Alter, Geschlecht sowie persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten möglich ist. Wir müssen auch beim Spielen die Voraussetzungen dafür schaffen, jedem Kind gerecht zu werden.
Insbesondere für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen sind klassische Spielplätze häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar – hier bedarf es eines generellen Umdenkens in der Planung und deutlich mehr Bemühungen als bisher, sowohl bei Neubau als auch im Bestand. Um inklusives Spiel zu er-möglichen, sollten Spielräume so gestaltet sein, dass sie auf vielfältige Art und Weise von möglichst allen Kindern und ihren Begleitpersonen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse erreicht und gemeinsam genutzt werden können. Erst dadurch ist eine soziale Interaktion möglich – im gemeinsamen Erleben und Entdecken überwinden alle spielerisch Grenzen.
Forderungen
Fast 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland existiert immer noch ein deutliches Umsetzungsproblem bei der Gestaltung inklusiver Spielräume. Von einem flächendeckenden Umdenken in Politik und durchgehender inklusiver Planung von Spielräumen ist Deutschland meilenweit entfernt, hier bedarf es deutlich größerer Bemühungen als bisher. Daher fordern wir anlässlich des Weltspieltages 2023:
1. Ausbaupflicht: Kommunen sollten dazu verpflichtet werden, bei jedem Spielplatzneubau oder bei einer umfassenden Spielplatzsanierung mindestens eine inklusive Spielmöglichkeit zu schaffen, um damit allen Kindern entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten eine gemeinschaftliche Nutzung des Spielraums zu ermöglichen.
2. Zugänglichkeit: Zudem müssen Spielplätze künftig so gestaltet sein, dass sie für alle Kinder und deren Begleitpersonen problemlos zugänglich und erlebbar sind. Bei der Planung und Gestaltung sollten daher sowohl die Eingangsbereiche, die Wegeführung zu den einzelnen Spielstationen sowie die Umgebung der Spielplätze in den Blick genommen werden.
3. Schulhöfe und Aktionsflächen: Auch bei der Planung und Gestaltung von Schulhöfen sowie Aktionsflächen für Jugendliche – wie Skateanlagen oder Streetballflächen – sollten die Aspekte des inklusiven Spielens stärker als bisher berücksichtigt werden.
4. Selbstverpflichtung: Nach dem Vorbild der Stadt Nürnberg sollten sich Kommunen per Satzung zur Umsetzung umfassender Qualitätsstandards verpflichten und hierfür eigene Leitlinien verabschieden.
5. Spielplatzprüfung: Neben jeder verpflichtenden jährlichen Hauptuntersuchung von Spielplätzen sollte – neben der routinemäßigen Prüfung der Sicherheit – auch eine Prüfung erfolgen, inwiefern der Platz bisher zum inklusiven Spiel geeignet ist und Empfehlungen für einfache bauliche Veränderungen geben.
6. Qualitätsstandards: Die planende Fachwelt sollte sich auf gemeinsame Qualitätsstandards einigen, diese als allgemeingültigen Stand der Technik anerkennen und folglich konsequent anwenden. Hierzu zählen die Grundprinzipien des Zwei-Wege-Prinzips und des Zwei-Sinne-Prinzips.
7. Sichtbarkeit: Kommunen sollten bei der Darstellung ihrer Spielplätze für die Öffentlichkeit explizit darauf hinweisen, inwiefern diese auch zum inklusiven Spiel einladen. Nur so können Familien für sie geeignete und erreichbare Spielräume identifizieren und tatsächlich nutzen.
Die kompletten Forderungen als PDF sind hier runterzuladen.