Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist ein wichtiges internationales Abkommen. Mit ihr verpflichten sich fast alle Länder der Welt, die Rechte der Kinder zu schützen. Die Konvention erklärt, wer mit dem Begriff „Kinder“ alles gemeint ist und welche Rechte jedes Kind hat. Und sie definiert, welche Pflichten die Regierungen haben, um die Kinderrechte zu schützen, zu fördern und zu verwirklichen.

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes ist eine Gruppe von 18 Kinderrechtsexpert*innen aus aller Welt. Sie treffen sich dreimal im Jahr in Genf, in der Schweiz. Dort besprechen sie, wie gut die Kinderrechte in den einzelnen Ländern, die die Konvention unterzeichnet haben, gefördert und geschützt werden. Der Ausschuss spricht auch Empfehlungen an die einzelnen Länder dazu aus, wie sie Kinderrechte besser umsetzen können.

Der Ausschuss hat ein Dokument verfasst, eine sogenannte „Allgemeine Bemerkung“ (auf Englisch: General Comment). Sie erklärt den Regierungen, wie die Kinderrechte mit der Umwelt und dem Klimawandel zusammenhängen und was die Regierungen tun müssen, damit diese Rechte nicht verletzt werden. Dieses Dokument ist eine kürzere Version dieses General Comment. Es wurde speziell für Kinder erstellt – gemeinsam mit Mitgliedern des Kinder-Beratungsteams für die Allgemeine Bemerkung Nr. 26.

Umweltschäden stellen weltweit eine große Bedrohung für Kinderrechte dar. Kinder weltweit fordern, dass umgehend gehandelt wird. Ihre Rechte müssen geschützt werden. Eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ist sowohl ein Menschenrecht an sich als auch eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Kinder alle ihre Rechte wahrnehmen können. Diese Allgemeine Bemerkung erklärt, warum Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen dringend erforderlich sind. Und sie beschreibt, was Regierungen tun müssen, um alle Rechte von Kindern zu schützen. Sie macht auch deutlich, dass die Regierungen die Rechte der Kinder von heute ebenso schützen müssen wie die Rechte von Kindern künftiger Generationen.

Viele Kinder setzen sich seit langem für ihre Umweltrechte ein. Für den Ausschuss war das eine starke Motivation dazu, die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 zu verfassen. Und auch bei deren Ausarbeitung haben Kinder eine sehr wichtige Rolle gespielt: 16 331 Kinder aus 121 Ländern haben ihre Ansichten und Ideen den Mitgliedern des Kinder-Beratungsteams für die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 mitgeteilt. Die Kinderzitate in der Allgemeinen Bemerkung stammen allesamt aus den Beratungen, Treffen und Gesprächen, die stattgefunden haben.

Hier in einer Zusammenfassung im Videoformat werden die wichtigsten Aspekte des General Comment Nr. 26 wunderbar erklärt. 

Die weltweit gültige Kinderrechtskonvention enthält 54 Artikel, die beschreiben, welche Rechte die Kinder haben und worauf die Erwachsenen achten müssen, um diese Rechte zu verwirklichen.

Hier sind ein paar Bespiele:

  • Artikel 2 - Das Recht, nicht diskriminiert zu werden: Umweltschäden können für bestimmte Gruppen von Kindern eine größere Bedrohung darstellen als für andere: insbesondere für indigene Kinder, Kinder aus Minderheitengruppen, Kinder mit Behinderungen und Kinder, die an Orten leben, die besonders stark von Katastrophen und Klimawandel betroffen sind. Die Regierungen müssen Informationen sammeln, um die Ungleichheiten zwischen den Gruppen besser zu verstehen und gegen diese Diskriminierung vorzugehen. Dies ist auch wichtig, um den Regierungen bei ihren Entscheidungen zu helfen, da sie selbst oft Kinder benachteiligen. Sie müssen gezielt Maßnahmen ergreifen, um Ungleichheiten und Unrecht zu beseitigen. 
  • Artikel 6 - Das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung: Kinder sollten in einer gesunden, sicheren Umgebung leben, aufwachsen und sich entwickeln können. Sie sollten die Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Das Leben von Kindern, insbesondere von Kleinkindern, sollte niemals durch Umweltschäden wie Verschmutzung oder Belastung durch Giftstoffe gefährdet werden.
  • Artikel 13 und 17 - Zugang zu Informationen: Regierungen sollten dafür sorgen, dass Kinder Zugang zu leicht verständlichen, wahrheitsgetreuen Informationen über Umwelt und Klima haben – einschließlich Informationen über Pläne und Entscheidungen, die getroffen werden, und über Maßnahmen, die Kinder selbst ergreifen können. Die Informationen sollten auf unterschiedliche Weise weitergegeben werden, damit Kinder unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Hintergrund sie verstehen können.
  • Artikel 24 - Recht auf Gesundheit: Die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern sollte nicht durch Klimawandel, Umweltverschmutzung, ungesunde Ökosysteme und den Verlust der biologischen Vielfalt beeinträchtigt werden. Wenn ein Kind gesundheitliche Probleme hat, muss es medizinische Versorgung und Unterstützung bekommen.

Hier gelangt Ihr zum vollständigen Dokument.

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