In Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht von Kindern auf kulturelle Teilhabe festgeschrieben. Kulturelle Bildung ist dabei nicht nur kreatives Gestalten. Sie eröffnet Kindern Räume für Selbstausdruck, stärkt ihre Persönlichkeit und fördert ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Von Beginn an und kontinuierlich müssen Zugänge nachhaltig verankert werden: im Kindergarten, in der Schule sowie in Hort und Ganztag.
Schule und Hort
Schulen, Horte und der schulische Ganztag sind mehr als Orte der Wissensvermittlung und Betreuung. Sie sind Orte des Alltags, an denen Kinder sich entfalten, begegnen und miteinander wachsen können. Kulturelle Bildung kann dabei ein wesentliches Mittel sein, um soziale und kreative Kompetenzen zu fördern. Schulen und Horte können Kindern niedrigschwellig Zugang zu kultureller Bildung bieten, unabhängig von Faktoren wie finanziellen Ressourcen oder dem Bildungsgrad der Eltern. Dies ist insbesondere in Bezug auf Kinder aus sozial benachteiligten oder anderweitig marginalisierten Haushalten von Bedeutung (vgl. Studien zu kultureller Bildung). Damit kommt Schulen und Horten eine besondere Rolle bei der Förderung gleicher kultureller und künstlerischer Teilhabemöglichkeiten von Kindern zu.
Aus diesem Grund sollten Schulen zur Umsetzung des Artikels 31 der UN-Kinderrechtskonvention beitragen. In den Allgemeinen Bemerkungen Nr. 17 zu Artikel 31 empfiehlt der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, kulturelle und künstlerische Tätigkeiten in die Lehrpläne von Schulen zu integrieren. Kulturelle Bildung sollte dabei nicht nur als Ergänzung, sondern als wichtiger Bestandteil des schulischen Alltags betrachtet werden. Dabei darf sie nicht als Belohnung, sondern als Recht der Kinder verstanden werden. Auch sollte sie nicht nur auf die klassischen Fächer wie Kunst oder Musik beschränkt sein, sondern in jedem Fach stattfinden. So kann zum Beispiel im Sportunterricht getanzt, im Biologieunterricht ein Film gedreht oder im Deutschunterricht Lieder über Gedichte geschrieben werden.
Voraussetzung ist, dass die künstlerisch-kulturelle Auseinandersetzung der Schüler*innen ohne Bewertungs- oder Leistungsdruck stattfinden kann, in ihrem Selbstzweck ernst genommen wird und ergebnisoffen ist. Ergänzend können auch die Besuche kultureller Angebote wie dem Theater, Inhalte vermitteln. Dabei sollte eine Finanzierung gesichert sein, damit alle Kinder teilhaben können. Langfristige Kooperationen mit außerschulischen Partner*innen sind hier von großer Bedeutung. Diese ermöglichen einerseits einen gemeinsamen Austausch und bieten Entlastung, andererseits eröffnen sie ggf. weitere Finanzierungsmöglichkeiten.
Die kreativitätsanregende Gestaltung der Schule ist ebenfalls von Relevanz. Sie soll Freiräume wie Medien- oder Kreativräume schaffen, in denen sich Kinder ausprobieren können. Die Beteiligung der Kinder ist hierbei essenziell; so können sie schon bei der Gestaltung der Räume selbst kreativ werden und sie zu „ihren“ machen und es wird deutlich, was Kinder überhaupt als kreativitätsanregend empfinden.
Weiterführende Informationen und Projektbeispiele finden Sie hier: Das Recht auf Kultur in Schule und Hort | kindersache. In der Arbeitshilfe zu kultureller Schulentwicklung der BKJ erhalten Sie weitere Informationen zu Voraussetzungen für die Wirkung von Kultureller Bildung in der Schule. Wie eine kreative, kulturelle und qualitative Ausgestaltung von Ganztag gelingen kann, erfahren Sie in der Arbeitshilfe zur Entwicklung von Kooperationen zur kreativen und qualitativen Ausgestaltung von Ganztag der BKJ.
Kita
Die frühe Kindheit ist eine entscheidende Phase; in ihr werden an vielen Stellen Grundsteine für die gesellschaftliche Teilhabe gelegt. Dabei spielt die Kulturelle Bildung eine besondere Rolle. Kinder müssen von Beginn an kontinuierlich an vielfältigen kulturellen Bildungsangeboten teilhaben können. Kitas, ebenso wie Schulen und Horte, bieten allen Kindern einen niedrigschwelligen alltäglichen Zugang zu Kultureller Bildung. Diese findet sowohl geplant, etwa durch Besuche kultureller Veranstaltungen, als auch in spontanen Situationen statt.
Trotz der gesetzlichen Verankerung der kulturellen Bildung in den Bildungsplänen der Bundesländer, fehlt es bisher an konkreten Maßnahmen zur verbindlichen Umsetzung sowie an Konzepten zur Qualitätssicherung in diesen. Besonders notwendig ist eine stärkere finanzielle Förderung seitens des Bundes, um die strukturellen Voraussetzungen für eine flächendeckende und nachhaltige kulturelle Bildungsarbeit zu schaffen. Eine wichtige Rolle nimmt darüber hinaus die Kooperation und Vernetzung der Kitas mit anderen Akteur*innen aus dem kulturellen Bereich ein. Dadurch können Synergien genutzt und die Qualität der kulturellen Bildungsarbeit verbessert werden. Auch auf kommunaler Ebene bedarf es entsprechender Ressourcen und Förderungsmöglichkeiten, um diese Prozesse zu fördern.
Neben diesen externen Strukturen braucht es auch innerhalb der Kita geeignete Rahmenbedingungen. Kulturelle Bildung sollte in bestehende Strukturen, wie etwa internen Gremien, eingebunden werden. Zudem muss ein grundsätzliches gemeinsames Verständnis über Kulturelle Bildung herrschen, wobei sie als fester und verbindlicher Bestandteil betrachtet werden muss. Kindern sollte im Kita-Alltag ausreichend Raum gegeben werden, sich kreativ frei entfalten zu können. Die Prozesse sind dabei offen, spontan und situativ zu gestalten. Unterschiedlichste Medien, Materialien und Werkzeuge können als Mittel ästhetischer Erfahrung eingesetzt werden. Zudem ist es von großer Bedeutung, die Kinder aktiv an den Prozessen zu beteiligen. Partizipation fördert die individuelle Entwicklung und ermöglicht Teilhabe.
Die Sozialräume der Kinder sollten ebenfalls mit einbezogen werden. Durch die Auseinandersetzung mit ihrer direkten Lebenswelt sammeln die Kinder wertvolle kulturelle Erfahrungen. Die Einbindung der Familie stellt hierbei einen weiteren wichtigen Aspekt dar. Sie ermöglicht es, an die Alltagserfahrungen anzuknüpfen und Kinder gezielt bei ihren kulturellen Bildungserfahrungen zu unterstützen.
Mit dem Kompass Kulturkita des DKJS-Programms Kulturkita Hessen, werden Kita-Teams und ihre kulturellen Bildungspartner*innen bei der Entwicklung, Planung und Umsetzung kultureller Bildungs- und Vermittlungsarbeit unterstützt. Das Kartenset Kultur am Haken des Netzwerks Frühkindliche Kulturelle Bildung bietet Gründe, Methoden und Inspirationen für die Kulturelle Bildungspraxis in Kitas.
