Die Umwelt, in der Kinder aufwachsen, beeinflusst ihre körperliche Entwicklung sowie ihre geistige und emotionale Gesundheit. Saubere Luft, sauberes Wasser, gesunde Nahrung und ein grünes Umfeld tragen dazu bei, dass Kinder in einer sicheren und förderlichen Umgebung aufwachsen können. Außerdem bietet eine intakte Natur Raum für Entdeckungen, kreatives Spiel und Lernen. 

Einen ersten Überblick verschiedener spannender Berichte rund um das Thema "Recht auf eine gesunde Umwelt" stellen wir Ihnen hier vor.

Kurzbericht des Nationalen Monitorings zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) auf Basis einer Befragung von > 3.000 jungen Menschen und Lehrkräften. Erstmalig wurde in der aktuellen Erhebung auch die persönliche Betroffenheit von Nachhaltigkeitsherausforderungen in den nächsten Jahrzehnten erfragt.

Mehr als die Hälfte der Kinder und jungen Erwachsenen hat Angst vor der Klimakrise - so sehr, dass es ihren Alltag negativ beeinflusst. Zu diesem Schluss kommt die bisher größte wissenschaftliche Studie zu "Klimaangst" bei jungen Menschen. Danach machten sich fast sechs von zehn jungen Menschen (59 Prozent) im Alter von 16 bis 25 Jahren große oder extreme Sorgen über den Klimawandel.

Neben der Reduktion von Treibhausgasen sollte Klimaschutz so umgesetzt werden, dass er auch Kindern aus einkommensschwächeren Haushalten nutzt: Ausbau des ÖPNV, günstige Fahrkarten, Ausweitung des Fuß- und Radverkehrs, Zurückdrängen des motorisierten Individualverkehrs.

Der Paritätische sieht es als seine Aufgabe, eine sozial-ökologische Klimapolitik zu fordern und ökologisch nachhaltiges Verhalten bei sich und seinen Mitgliedern zu fördern. Und genau hier setzt unser Projekt “Klimaschutz in der Sozialen Arbeit stärken” an.

Mit der Positionierung „Die Klimakrise als Kinderrechtekrise. Der General Comment No. 26 und was nun passieren muss“ würdigt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die Veröffentlichung des General comment No. 26 on children’s rights and the environment with a special focus on climate change2 (GC26) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes.

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